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05.11.2019 | Weiterbildungspflicht nach MaBV | Neue Website

Nur wer sich konsequent weiterbildet, kann seine hohe Beratungsqualität halten. Diesen Ansatz verfolgen wir bei Richter & Kuhnen seit Jahren. Seit August 2018 gilt für Immobilienverwalter und Makler zudem die sogenannte Weiterbildungspflicht nach den Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). 

Wir kommen dieser Pflicht gerne nach und widmen uns zunächst dem Thema Digitalisierung, um auch unseren Online-Vertrieb voran zu treiben. Um uns für diesen Schritt "fit" zu machen, haben wir uns für eine Zusammenarbeit mit einem Experten aus dem Online-Marketing entschieden, der durch seinen Fokus auf die Immobilienbranche genauestens auf unsere Bedürfnisse und Anforderungen eingehen kann.

In einem Inhouse-Seminar hat uns das anima-Team mit unseren Möglichkeiten vertraut gemacht und uns von der Notwendigkeit gezielter Maßnahmen überzeugt, angefangen mit der Optimierung der eigenen Website - wie gefällt Ihnen unser neuer Web-Auftritt?